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Organe der Regierungspartei
Milit?rorgane
Der Staatspr?sident
Der NVK und sein St?ndiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


Die Funktionen und Befugnisse der Obersten Volksstaatsanwaltschaft

1. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist dem Nationalen Volkskongress und dessen St?ndigem Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig und steht unter ihrer Aufsicht.

2. Sie unterbreitet nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Nationalen Volkskongress und dessen St?ndigem Ausschuss Vorlagen.

3. Sie leitet die Arbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der speziellen Volksstaatsanwaltschaften, legt die Richtlinien für die staatsanwaltschaftliche Arbeit fest und stellt die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben auf.

4. Sie ermittelt gegen F?lle von Unterschlagung, Bestechung, Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger und Amtsdelikte sowie F?lle, deren übernahme sie für notwendig erachtet. Au?erdem leitet sie die Ermittlungsarbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

5. Sie überprüft nach den gesetzlichen Bestimmungen schwere Straff?lle und die Verhaftung von Straft?tern. Sie erhebt ?ffentlich Anklage, leitet die überprüfung der Kriminalf?lle, die Genehmigung der Verhaftungen und die Anklageerhebung durch die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

6. Sie leitet die Gesetzesüberwachung bei Zivil-, Wirtschafts- und administrativen Prozessen durch die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

7. Sie legt beim Obersten Volksgericht Einspruch gegen gültige, aber als fehlerhaft erachtete Urteile oder Entscheide der lokalen Volksgerichte aller Ebenen ein.

8. Sie überprüft die Beschlüsse, die die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften in der Ausübung ihrer staatsanwaltschaftlichen Vollmachten gefa?t haben, und berichtigt gegebenfalls fehlerhafte Beschlüsse.

9. Sie nimmt Anklagen, Berufungen und Anzeigen der Bürger entgegen.

10. Sie nimmt die Anzeige bei Veruntreuung, Bestechung und anderen Straftaten entgegen und leitet die Arbeit der Organe der Staatsanwaltschaften Chinas in diesem Bereich.

11. Sie macht Vorschl?ge für die Strukturreform der Organe der Staatsanwaltschaft und organisiert ihre Durchführung nach der Genehmigung durch das zust?ndige Amt. Sie plant und leitet die staatsanwaltschaftlich-technische Arbeit und die Untersuchung, Begutachtung und überprüfung von Beweisstücken durch die Organe der Staatsanwaltschaft des Landes.

12. Sie legt die Gesetzesanwendung in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit aus.

13. Sie arbeitet die Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen für die staatsanwaltschaftliche Arbeit aus.

14. Sie ist für die ideologisch-politische Arbeit und den Aufbau der Organe der Staatsanwaltschaft zust?ndig, leitet die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften bei der Verwaltung der Staatsanw?lte und arbeitet die Ma?nahmen für die Verwaltung der Sekret?re aus.

15. Sie arbeitet mit den lokalen Parteikomitees in der Verwaltung und Prüfung der Generalstaatsanw?lte und der stellvertretenden Generalstaatsanw?lte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte sowie der speziellen Volksstaatsanwaltschaften zusammen. Auf ihr Gesuch best?tigt der St?ndige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses die Ernennung und Abberufung der Generalstaatsanw?lte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte oder lehnt sie ab. Auf ihr Gesuch entscheidet der St?ndige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses über die Ernennung und Abberufung der Generalstaatsanw?lte der speziellen Volksstaatsanwaltschaften und setzt auf ihren Vorschlag die Generalstaatsanw?lte, die stellvertretenden Generalstaatsanw?lte und die Mitglieder der Staatsanwaltschaftskomitees der untergeordneten Volksstaatsanwaltschaften ab.

16. Sie verwaltet in Zusammenarbeit mit dem zust?ndigen Amt die Einrichtung von Organen und den Stellenplan der Volksstaatsanwaltschaften.

17. Sie organisiert und leitet die Ausbildung der Kader und plant und leitet den Aufbau der Ausbildungsbasis und der Lehrkr?fte der Staatsanwaltschaften.

18. Sie plant und leitet die Ausstattungs-, Planungs- und Finanzarbeit der Staatsanwaltschaften des Landes.

19. Sie organisiert den Austausch der staatsanwaltschaftlichen Organe mit dem Ausland und die betreffende internationale Kooperation in der Justizarbeit, prüft und billigt die gemeinsame Ermittlungsarbeit bei einzelnen Gerichtsf?llen mit Hong Kong, Macao und Taiwan.

20. Sie verwaltet die Angestellten der ?mter und die leitenden Funktion?re der ihr unmittelbar unterstehenden Institutionen, prüft und billigt die Arbeits- und Entwicklungspl?ne dieser Institutionen.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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