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Organe der Regierungspartei
Milit?rorgane
Der Staatspr?sident
Der NVK und sein St?ndiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


????Das Verfahren zur Unterbreitung und Prüfung von Vorlagen in der     NVK-Tagung

Mit dem Begriff Vorlagen sind die Antr?ge gemeint, die die Abgeordneten und die betreffenden Abteilungen in die NVK-Tagung einbringen.

Das allgemeine Verfahren zur Unterbreitung von Vorlagen in der NVK-Tagung

Nach den Bestimmungen des ?Organisationsgesetzes des Nationalen Volkskongresses“ und der ?Gesch?ftsordnung des Nationalen Volkskongresses“ k?nnen das Pr?sidium, der St?ndige Ausschuss und die Sonderkommissionen des Natioonalen Volkskongresses sowie der Staatsrat, die Zentrale Milit?rkommission, das Oberste Volksgericht und die oberste Volksanwaltschaft dem Nationalen Volkskongress Vorlagen unterbreiten, soweit sie inhaltlich seinem Kompetenzbereich unterstehen. Das Pr?sidium des NVK entscheidet, ob die Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine Delegation oder mehr als 30 Abgeordnete gemeinsam k?nnen dem NVK Vorlagen unterbreiten, die inhaltlich in dessen Kompetenzbereich liegen. Auch hier entscheidet das Pr?sidium, ob sie auf die Tagesordnung gesetzt werden. Vorlagen k?nnen zuerst den betreffenden Sonderkommissionen zur Prüfung und Diskussion vorgelegt werden. Diese entscheiden dann, ob sie auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Das allgemeine Verfahren zur Prüfung von Vorlagen in der NVK-Tagung

Die Antragsteller erl?utern der NVK-Tagung ihre Antr?ge, daraufhin werden die Antr?ge auf den Plenarsitzungen verschiedener Delegationen und den Sitzungen der Abgeordnetengruppen geprüft und diskutiert. Das Pr?sidium des NVK legt die Antr?ge den betreffenen Sonderkommissionen zur Prüfung vor, die dann dem Pr?sidium Berichte erstatten. Nach Prüfung und Entscheidung legt das Pr?sidium die Antr?ge der Plenartagung des Volkskongresses zur Abstimmung vor. Ob die Abgeordneten durch Stimmzettel oder Handzeichen über die Antr?ge abstimmen, wird vom Pr?sidium bestimmt. Das Ergebnis wird durch den Vorsitzenden der Tagung gleich nach der Abstimmung verkündet. Ein Antrag mu? von mehr als der H?lfte aller Abgeordneten angenommen werden. Ab?nderungen der Verfassung müssen vom St?ndigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel aller Abgeordneten vorgeschlagen und nach der Abstimmung durch Stimmzettel von einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten angenommen werden.

Wenn die Delegationen die Antr?ge und die betreffenden Berichte prüfen und diskutieren, müssen die Verantwortlichen der zust?ndigen Instanzen anwesend sein, um Stellungnahmen anzuh?ren und Fragen der Abgeordneten zu beantworten. W?hrend der Tagung des Nationalen Volkskongresses k?nnen eine Delegation oder über 30 Abgeordnete gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Staatsrat, seine Abteilungen und Kommissionen sowie das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft richten. Das Pr?sidium des Nationalen Volkskongresses, mehr als drei Delegationen oder über ein Zehntel aller Abgeordneten k?nnen gemeinsam die Bildung von Kommissionen zur Untersuchung von speziellen Fragen vorschlagen. Das Pr?sidium bittet dann die Plenartagung, darüber zu entscheiden.

 

(China.org.cn, 16. September 2003)


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