\n

精品处破在线播放,亚洲高清无码黄免费,欧美视频一区二区三区四区,欧美v亚洲v日韩v最新在线

"; str += "\n
\n\n"; str += "\n"; str += "
\n\n
"; str += document.getElementById('article').innerHTML; str += ""; str += ""; str += "
"; str += document.getElementById('copyright').innerHTML; str += "
"; document.write(str); document.close(); }
Organe der Regierungspartei
Milit?rorgane
Der Staatspr?sident
Der NVK und sein St?ndiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


    Befugnisse in der Au?enpolitik

Der Staatspr?sident der VR China empf?ngt in Vertretung der Volksrepublik China diplomatische Vertreter anderer L?nder, entsendet in übereinstimmung mit den Entscheidungen des St?ndigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses bevollm?chtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück und ratifiziert die mit anderen L?ndern abgeschlossenen Vertr?ge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf. Die Verfassung von 1982 sieht vor, dass der stellvertretende Staatspr?sident der VR China bei der Arbeit des Vorsitzenden mitwirkt und in seinem Auftrag seine Funktionen und Befugnisse teilweise ausüben kann.

Die Funktionen und Befugnisse des Staatspr?sidenten kann man folgendermassen zusammenfassen:

(1) Erlassung von Gesetzen. Die vom Nationalen Volkskongress und seinem st?ndigen Ausschuss verabschiedeten Gesetze treten in Kraft, wenn sie vom Staatspr?sidenten der VR China erlassen worden sind. Der Pr?sident der VR China ist damit das letzte Glied im legislativen Verfahren.

(2) Verfügung von Erlassen. Die Erlasse über die Ernennung bzw. Abberufung des Ministerpr?sidenten, die Erlasse über Sonderamnestien, die Erlasse über die Verh?ngung des Standrechts, die Erlasse über die Mobilmachung sowie der Kriegszustand k?nnen nur vom Staatsoberhaupt verkündet werden. Seit 1959 hat der Staatspr?sident der VR China 6 Erlasse über Sonderamnestien verkündet.

(3) Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Staatsrats.

(4) Verleihung von h?chsten Würden des Staates.

(China.org.cn, 15. September 2003)


| DRUCKVERSION | ARTIKEL VERSENDEN |