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1. Wie ist das System der Volkskongresse in das gesellschaftliche Leben Chinas einzuordnen?

Die Volkskongresse der einzelnen Ebenen sind Staatsorgane, die im Namen des Volkes die Staatsmacht ausüben. Die Bedeutung der Volkskongresse im gesellschaftlichen Leben des Landes drückt sich folgenderma?en aus:

a) Die Volkskongresse der einzelnen Ebenen sind die Organe der Staatsmacht. Der Nationale Volkskongress (NVK) ist das h?chste Organ der Staatsmacht, w?hrend die lokalen Volkskongresse die lokalen Organe der Staatsmacht sind. Diese Stellung ist in der Verfassung und den Gesetzen der VR China verankert. Durch die Volkskongresse der einzelnen Ebenen übt das Volk sein Recht auf die Verwaltung der Staatsangelegenheiten aus.

b) Die Volkskongresse der einzelnen Ebenen sind au?erdem die Arbeitsorgane des Staates. Verfassung und Gesetze haben den Volkskongressen eine Reihe von Kompetenzen und Pflichten verliehen.

Als Organe der Staatsmacht haben die Volkskongresse, wie auch die Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und Staatsanwaltschaftsorgane, eine gro?e Menge an Routinenarbeit zu erledigen.

Der NVK und die lokalen Volkskongresse bestimmter Gebiete haben Gesetzgebungskompetenz. Der NVK und die lokalen Volkskongresse der einzelnen Ebenen entscheiden über wichtige saatliche bzw. wichtige lokale Angelegenheiten und über die Wahl, Ernennung und Abberufung der Mitarbeiter oder Leiter der Staatsorgane der entsprechenden Ebenen. Sie überwachen und gew?hrleisten die Einhaltung und Anwendung der Verfassung und der Gesetze und üben die Aufsicht über die Arbeit der anderen Staatsorgane der entsprechenden Ebenen aus.

c) Die Volkskongresse der einzelnen Ebenen haben die Aufgaben, das Volk repr?sentativ zu vertreten. Der NVK und die lokalen Volkskongresse sind von den W?hlern demokratisch gew?hlt, somit sind sie dem Volk verantwortlich und werden von ihm überwacht.

Die Volkskongresse der einzelnen Ebenen pflegen auf verschiedenen Wegen enge Verbindungen mit dem Volk, informieren die jeweils h?here Instanz über die Ansichten des Volkes, um so den Willen und die Interessen des Volkes zu repr?sentieren.

(CIIC/18. Februar 2003)



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