Der St?ndige Ausschu? des Landeskomitees verfügt über nachfolgende Amtsbefugnisse:
a) die Befugnis der Auslegung des Statuts der PKKCV und die Aufsicht über dessen Durchführung,
b) die Befugnis zur Einberufung und die Führung des Vorsitzes der Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV, (Die 1. Tagung jedes Landeskomitees soll unter dem Vorsitz des Pr?sidiums, das von dieser Tagung gew?hlt wird, stattfinden.),
c) die Befugnis, die Erfüllung der im Statut der PKKCV festgelegten Aufgaben zu organisieren,
d) die Befugnis zur Durchführung der Beschlüsse der Plenartagung des Landeskomitees;
e) die Befugnis zur überprüfung und Genehmigung wichtiger Vorschl?ge, die in den Tagungsferien des Landeskomitees dem NVK und dessen St?ndigen Ausschuss bzw. dem Staatsrat vorgelegt werden,
f) die Befugnis zur Ernennung und Abberufung der stellvertretenden Generalsekret?re des Landeskomitees der PKKCV, auf Initiative des Generalsekret?rs,
g) die Befugnis zur Entscheidung über die Einrichtung und die Ver?nderung der Apparate des Landeskomitees der PKKCV und
h) die Befugnis zur Ernennung und Abberufung dessen führender Mitglieder.
(CIIC/10. Februar 2003)
|