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In China wird das System der Anmeldung, Pr?fung und Genehmigung der Qualifikation f?r Import- und Exportgesch?fte eingef?hrt

Am 30. Juli erfuhren unsere Korrespondenten vom Ministerium f?r Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und f?r Au?enhandel, dass China das System der Anmeldung, Pr?fung und Genehmigung der Qualifikation f?r Import- und Exportgesch?fte einf?hrt. Das ist eine der wichtigen Ma?nahmen zur Beschleunigung der Reform im Bereich des Au?enhandelssystems sowie zur F?rderung und Standardisierung der Import- und Exportgesch?fte aller chinesischen Betriebe.

Das Ministerium f?r Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und f?r Au?enhandel wies in den vor kurzem ver?ffentlichten „Vorschriften ?ber die Verwaltung der Qualifikation f?r die Import- und Exportgesch?fte“ darauf hin, dass China das Anmeldungs-, Pr?fungs- und Genehmigungssystem der Qualifikation f?r die Import- und Exportgesch?fte einf?hren wird. Dabei werden Grunds?tze der selbst?ndigen Antragstellung, ?ffentlichkeit und Transparenz, einheitlichen Normen und gesetzm??igen Kontrolle befolgt. F?r alle Betriebe verschiedener Eigentumssysteme werden einheitliche Normen und Verwaltung ?ber die Qualifikation der Import- und Exportgesch?fte eingef?hrt, mit Ausnahme von ausl?ndischen Betrieben, Betrieben f?r Handelsmaterialien und Versorgungs- und Absatzgenossenschaften, kleinen Handelsbetrieben in den Grenzgebieten, Betrieben in den Wirtschaftssonderzonen und im neuen Gebiet Pudong Shanghais.

Gem?? den Vorschriften wird die Verwaltung der Qualifikation f?r die Import- und Exportgesch?fte der Betriebe je nach dem Gesch?ftsumfang der Anmeldung oder der Genehmigung eingef?hrt. Das Recht auf die Au?enhandelsf?hrung bedeutet den Import und Export verschiedener Waren und Technologien, die von bestimmten Firmen mit Genehmigung des Staates gef?hrten oder die vom Staat verbotenen Import- und Exportwaren und Technologien bilden eine Ausnahme. Das Recht der Produzenten auf Import und Export bedeutet den Export ihrer eigenen Produkte und den Import ihrer ben?tigten Anlagen, Ersatzteile und Rohstoffe, die von den bestimmten Firmen mit Genehmigung des Staats gef?hrten oder vom Staat verbotenen Import- und Exportwaren und Technologien bilden jedoch eine Ausnahme.

Gem?? den Vorschriften brauchen das Ministerium f?r Wirtschaftliche Verbindungen mit dem Ausland und f?r Au?enhandel und die bevollm?chtigten Beh?rden bei der Pr?fung und Genehmigung oder bei der Registrierung des Import- und Exportgesch?ftsumfangs der Betriebe nicht mehr Handelsart und –weisen zu bemerken. Die Unternehmen k?nnen den staatlichen Bestimmungen entsprechend in jeder Form und auf jede Art und Weise Import- und Exportgesch?fte f?hren.

(CIIC/30. September 2001)

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