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2001 | 2002 | 2003| 2004

Die Volksstaatsanwaltschaften

Die Volksstaatsanwaltschaften sind Staatsorgane der Gesetzesaufsicht und werden parallel zu den jeweiligen Volksgerichten eingerichtet. Der gegenw?rtige Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist
Jia Chunwang.

Die Volksstaatsanwaltschaften erfüllen ihre Aufgaben durch die Ausübung staatsanwaltschaftlicher Befugnisse. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten gegenüber Verbrechen der Gef?hrdung der staatlichen und der ?ffentlichen Sicherheit, der St?rung der wirtschaftlichen Ordnung, der Verletzung der pers?nlichen und der demokratischen Rechte der Bürger und anderen schwerwiegenden Straftaten aus; sie überprüfen die von den Organen für ?ffentliche Sicherheit ermittelten F?lle und entscheiden, ob es n?tig ist, Straft?ter in Haft zu nehmen, Anklage zu erheben oder auf eine Strafverfolgung zu verzichten; sie erheben und unterstützen ?ffentliche Anklagen in Kriminalf?llen; sie überwachen die Aktivit?ten der Organe der ?ffentlichen Sicherheit, der Volksgerichte, Gef?ngnisse, Untersuchungsgef?ngnisse und Anstalten zur Umerziehung durch Arbeit, damit diese den Gesetzen entsprechen.

Wie die Volksgerichte, die ihre Gerichtsbarkeit selbstst?ndig ausüben, üben die Volksstaatsanwaltschaften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ihre staatsanwaltschaftliche Gewalt unabh?ngig aus, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Die Gesetze werden gegenüber allen Bürgern gleich angewandt.

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